Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Einzeleintritten
Der Fitnesspark kann nicht vorübergehend verlassen werden.
Nach erfolgtem Zutritt wird der Eintrittspreis nicht mehr zurückerstattet.
Das Chiparmband muss gut sichtbar getragen werden. Die darauf registrierten Konsumationen sind verbindlich.
Verloren- oder kaputtgegangene Chiparmbänder müssen von der Besucherin bzw. dem Besucher bezahlt werden (CHF 30.-).
Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Die Betriebsordnung (liegt am Empfang auf) und die Hygienevorschriften sind strikte einzuhalten.
Wir empfehlen Ihnen vor Aufnahme des Trainings eine sportärztliche Untersuchung, bzw. das Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Betreuungspersonal.
Die Geräte dürfen nur nach angemessener Instruktion benutzt werden. Bei Fragen oder Bedienungsunsicherheiten wenden Sie sich bitte an das Betreuungspersonal.
Haftungsausschluss
Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigenes Risiko. Der Fitnesspark schliesst für sich sowie für sein Personal jede Haftung aus.
Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Gegenständen wird vom Fitnesspark keine Haftung übernommen.